Wer in Pension geht, soll auch die volle Pensionserhöhung bekommen – und zwar egal, in welchem Monat die Pension beginnt. Derzeit bekommen Menschen weniger oder gar keine Inflationsanpassung ihrer Pension, je später im Jahr sie in Pension gehen können. Nach massivem Druck der SPÖ und SPÖ-Chefin Rendi-Wagner wurde diese ungerechte Pensionskürzung für immerhin zwei Jahre ausgesetzt. Wir kämpfen weiter dafür, dass dieser Pensionsraub auch für künftige Pensionist*innen gestoppt wird und haben eine Verfassungsklage beim Verfassungsgerichtshof eingebracht.
Das derzeitige Pensionssystem ist ungerecht: Wann man in Pension gehen kann, hängt vom Geburtsdatum ab. Je später im Jahr man in Pension gehen kann, desto geringer fällt die erste Pensionserhöhung aus. Denn: Pensionen werden grundsätzlich gesetzlich immer an die Inflation angepasst. Im ersten Pensionsjahr erfolgt dies allerdings nur anteilig, also ‚aliquot‘. Nur wer im Jänner in Pension geht, kommt auch in den Genuss der vollen Pensionsanpassung. Ab dann wird es Monat für Monat weniger. Im Februar erhält man 90 Prozent des Inflationsausgleichs. Im März nur noch 80 Prozent. Pro Monat verliert man zehn weitere Prozentpunkte, und wer erst im November oder Dezember in Pension gehen kann, erhält gar keine Inflationsanpassung mehr. Das Geburtsmonat entscheidet also darüber, wie viel Pension man bekommt. Das ist eine ungerechte „Geburtslotterie“ – wer erst später im Jahr in Pension gehen kann, wird mit einer niedrigeren Pension bestraft.
Das hat enorme Folgen und ist in Zeiten hoher Inflation besonders dramatisch: Pensionist*innen, die ihr Leben lang hart gearbeitet haben, bekommen im Laufe ihrer Pension um zehntausende Euro weniger – denn jede weitere Pensionserhöhung baut auf der ersten auf. Der Verlust summiert sich über die gesamte Bezugsdauer. Betroffen sind die meisten Pensionist*innen: Denn 90.000 von den rund 100.000 jährlichen Neu-Pensionist*innen gehen nicht im Jänner in Pension. Eingeführt hat diese sogenannte Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung Türkis-Grün. Die SPÖ will diesen eiskalten Pensionsraub verhindern: Alle Pensionist*innen sollen die volle Pensionserhöhung bekommen – egal, in welchem Monat die Pension begonnen hat.
Rendi-Wagner: „Ungerechte lebenslange Pensionskürzung stoppen!“
Für unsere Vorsitzende, Klubobfrau Pamela Rendi-Wagner ist die Aliquotierung der ersten Pensionserhöhung eine „Schande für die österreichische Sozialpolitik“. In einer Zeit, in der die Teuerung so hoch ist wie seit 70 Jahren nicht mehr, ist das besonders schlimm. Die hohen Preise, gerade beim Wohnen – von der Miete bis zur Gasrechnung – und beim täglichen Lebensmitteleinkauf treffen Pensionist*innen besonders hart. Die SPÖ hat viele wirksame Vorschläge gemacht, um die Preise zu senken. Um die ältere Generation zu entlasten, sollen alle Pensionist*innen ihre gerechte Pensionsanpassung bekommen. „Es ist inakzeptabel, dass die ältere Generation derzeit zehntausende Euro Pension verliert aufgrund einer ungerechten Regelung von Türkis und Grün. Wer ein Leben lang hart arbeitet und viel leistet, muss in der Pension auch Sicherheit haben. Diese ungerechte lebenslange Pensionskürzung muss gestoppt werden. Wer länger arbeitet, darf nicht bestraft werden. Darunter würden in den nächsten zehn Jahren besonders Frauen leiden“, sagt SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner.
Erster Erfolg der SPÖ: Ungerechte Pensionskürzung wird für zwei Jahre ausgesetzt
Die Bundesregierung hat angekündigt, die ungerechte Pensionsaliquotierung für zwei Jahre auszusetzen. „Damit werden 200.000 Menschen vor dem Pensionsraub bewahrt“, so Rendi-Wagner. Im nächsten Schritt muss die Aliquotierung jedoch zur Gänze abgeschafft werden. „Ein Aussetzen kann nur der erste Schritt sein. Die Regelung ist grob unsachlich und benachteiligt Frauen besonders stark. Auch künftige Pensionist*innen, die ein Leben lang hart gearbeitet haben, brauchen Sicherheit und müssen vor Pensionsraub geschützt werden. Diese Regelung muss man dauerhaft und rückwirkend abschaffen. Sie ist in zwei Jahren ja nicht weniger rechtlich problematisch“, sagt die SPÖ-Chefin.
Gutachten: Pensionskürzung ist verfassungswidrig!
Ein Gutachten des ehemaligen Verfassungsrichters, Arbeits- und Sozialrechtsexperten Rudolf Müller im Auftrag des SPÖ-Parlamentsklubs hat bestätigt: Die Aliquotierung ist „grob unsachlich“ und damit verfassungswidrig! Der Kärntner Landeshauptmann und SPÖ-Landesparteivorsitzende Peter Kaiser spricht von einem „Raubzug durch die Brieftaschen von hunderttausenden Pensionist*innen“ und will, dass die Bundesregierung diese verfassungswidrige Regelung noch im März abschafft. „Es kann nicht sein, dass die zukünftige Pension davon abhängt, in welchem Sternzeichen man geboren ist.“
SPÖ hat Verfassungsklage beim VfGH eingebracht
Einen SPÖ-Antrag zur Aufhebung der ungerechten Aliquotierung, der den drohenden Pensionsraub von mehreren 10.000 Euro verhindern hätte können, hat Türkis-Grün im Parlament bereits eiskalt abgeschmettert. Die SPÖ klagt nun über den Weg einer sogenannten „Drittelbeschwerde“. 69 Abgeordnete von SPÖ und FPÖ unterzeichneten die Verfassungsklage gegen die ungerechte Pensionsaliquotierung. Die Drittelbeschwerde ist somit beim Verfassungsgerichtshof eingebracht, dieser muss das Gesetz jetzt prüfen. „Es ist ein weiterer Pensionsraub, den die Bundesregierung hier unter dem Titel Aliquotierung durchführt. Es kann doch nicht der Geburtsmonat innerhalb eines Kalenderjahres darüber entscheiden, ob eine Person die volle, eine geringere oder gar keine Pensionsanpassung bekommt. Unsere politischen Versuche sind an ÖVP und Grünen gescheitert. Daher bekämpfen wir diese Regelung jetzt auf dem rechtlichen Weg“, so unser Sozialsprecher Josef Muchitsch.
Pensionsantritt im November: über 50.000 Euro weniger Pension
Ein Beispiel: Bei einer Pensionsanpassung von 9 Prozent werden einer Person mit einer Bruttopension von 1.600 Euro, die heuer erst im November oder Dezember in Pension gehen kann, rund 50.000 Euro geraubt. Der Grund: Weil alle künftigen Erhöhungen auf dem Vorjahr aufbauen, wird der Nachteil das ganze restliche Leben mitgeschleppt. „Es kann doch nicht der Geburtstag darüber entscheiden, ob eine Person eine Pensionsanpassung bekommt oder nicht“, sagt unser Sozialsprecher Josef Muchitsch.
Menschen werden in Frühpension gedrängt
Diese „Geburtslotterie“ ist nicht die einzige negative Folge der Aliquotierung. Muchitsch warnt: „Für Zehntausende wird es sich 2023 erstmals lohnen, früher in Pension zu gehen.“ Und das trotz der Abschläge, die man dafür in Kauf nehmen muss. Denn die verpasste Inflationsabgeltung wiegt die Abschläge bei weitem auf – der frühere Pensionsantritt rentiert sich. Beispiel: Tritt ein Mann mit 2.655 Euro Pension im November regulär den Ruhestand an, steigt er bis 2042 gerechnet um 17.000 Euro schlechter aus, als wenn er bereits im Februar in Pension gegangen wäre. „Mit ihrer Untätigkeit zwingt die Regierung die Menschen förmlich in Frühpension“, so Muchitsch.
Frauen durch Anhebung des Pensionsantrittsalters benachteiligt
Frauen sind von der Aliquotierung der Pensionserhöhung besonders stark betroffen. Zu diesem Schluss kommt auch Experte Müller in seinem Gutachten: „Von der im zweiten Halbjahr ganz besonders benachteiligenden Staffelung der ersten Pensionsanpassung ab 2024 bis 2033 sind ganz überwiegend Frauen betroffen.“ Denn ab 2024 wird aufgrund der stufenweisen Angleichung des Frauenpensionsantrittsalters jeder einzelne reguläre Pensionsantritt einer Frau immer in der zweiten Jahreshälfte liegen. Das bedeutet, dass Frauen ab 2024 „im besten Fall“ 40 Prozent der Inflation im ersten Pensionsjahr abgegolten werden. Vielen wird die Inflationsanpassung zur Gänze gestrichen werden. Sie alle starten dann mit einer deutlich abgesenkten – oder gar keiner – Pensionserhöhung in die Pension. Bei den ohnehin deutlich niedrigeren Frauenpensionen ist das eine weitere Benachteiligung für Frauen. Unsere Frauensprecherin Eva-Maria Holzleitner warnt: „Sehenden Auges steuern wir auf eine Situation zu, in der Frauen chronisch benachteiligt werden. Diese Ungerechtigkeit muss dringend verhindert werden.“