Wie gut wird in Fischerei-Revieren kontrolliert?
In Vorarlbergs Gewässern tummeln sich über 40 Fischarten. Die Angel nach diesen auswerfen darf theoretisch allerdings nur, wer nach erfolgreicher Ablegung der Fischerprüfung in Besitz eines gültigen Fischerausweises ist. In der Praxis gibt es jedoch ein Schlupfloch: Für all jene, die nur ein einmaliges Anglererlebnis suchen, genügt nämlich der Erwerb einer Tageskarte für das jeweilige Fischereirevier, ohne Nachweis zu Kenntnissen über Fische und Fischfang. SPÖ-Tierschutzsprecherin Elke Zimmermann erkennt deshalb in der Rolle der Revieraufseher eine besonders große Verantwortung. In einer Anfrage möchte sie deshalb von Landesrat Gantner wissen, wie genau deren Aufsichtspflicht wahrgenommen wird und welche Übertretungen von den Aufsehern bislang zur Anzeige gebracht wurden.
Tierleid verhindern
Tageskarten zum Angeln können für gewisse Reviere bereits ab 14 Euro kann über ein Online-Portal erworben werden. Nachweise über Kenntnisse werden dabei keine verlangt. Die SPÖ-Landtagsabgeordnete Elke Zimmermann sieht das zwiespältig: „Ich kann die Freude am Angeln verstehen. Gleichzeitig sollte man dabei aber ein Mindestmaß an Grundkenntnissen haben oder zumindest eine kurze Unterweisung von Fachleuten erhalten. Unsachgemäßes Fischen kann zu unnötigem Tierleid führen. Erfahrenen Fischern zufolge kommt es immer wieder vor, dass Personen mit Tageskarten das Angeln als reinen Jux ansehen und dementsprechend die Tiere nicht fachgerecht behandeln. Da geht es nicht um einen Generalverdacht, aber man muss sich das genau ansehen.“
Für eine offene Diskussion
Zimmermann möchte durch die Anfrage zuallererst Bewusstsein für die Thematik schaffen. „Es ist mir wichtig, eine Diskussion zu diesem Thema zu beginnen. Das Ergebnis kann sein, dass es Nachbesserungen im Gesetz braucht. An oberster Stelle muss dabei jedenfalls immer der Schutz unserer Gewässer und deren Lebewesen stehen.“
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