Die Flucht des ehemaligen ÖVP-Kanzlers Kurz in die Immunität als Abgeordneter ist zu Ende. Der Nationalrat hat die Auslieferung von Kurz beschlossen. Die Ermittlungen müssen rasch fortgesetzt werden!
Der ehemalige Bundeskanzler Sebastian Kurz ist Beschuldigter wegen des Verdachts auf Falschaussage im Ibiza-Untersuchungsausschuss und – im Zusammenhang mit der ÖVP-Umfragen- und -Inseraten-Affäre – wegen Bestimmungstäterschaft in Korruptionsdelikten wie Untreue und Beihilfe zur Bestechlichkeit. Es sollen geschönte Meinungsumfragen beauftragt und entsprechende Berichterstattung in Boulevardmedien dazu gekauft worden sein – mit Steuergeld.
Kurz flüchtete in Abgeordneten-Immunität – Ermittlungen mussten ruhen
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) will in diesen Causen ermitteln. Das Problem: Mit Kurz‘ Rücktritt als Bundeskanzler und seiner Angelobung als Nationalratsabgeordneter – Kurz ist nun ÖVP-Klubobmann – flüchtete er sich in die Immunität. Gegen einen immunen Mandatar darf die Staatsanwaltschaft nicht ermitteln, die Ermittlungen mussten daher ruhen. Um ihre Ermittlungen gegen Kurz fortsetzen zu können, hat die WKStA einen Antrag auf Auslieferung gestellt.
„Niemand kann sich hinter seiner parlamentarischen Immunität verstecken. Abgesehen von der strafrechtlichen Dimension haben mich die innere Einstellung zu anderen Menschen und die Gier zur Macht erschüttert, die durch die Chats öffentlich geworden sind. Das ist beschämend, das schadet unser aller Ansehen. Andere haben dafür Verantwortung übernommen, Sie, Herr Kurz, nicht“, sagt unsere Justizsprecherin Selma Yildirim.
Auf unseren Druck: Kurz wurde ausgeliefert
ÖVP und Kurz behaupteten zwar, an Aufklärung interessiert zu sein, allerdings wurden dem Immunitätsausschuss schon bei der Terminfindung für eine Sitzung, in der über den Auslieferungsantrag abgestimmt werden sollte, Steine in den Weg gelegt: Die Vorsitzende des Immunitätsausschusses Yildirim hatte der ÖVP mehrere Sitzungstermine vorgeschlagen, die allesamt abgelehnt wurden. „Die ÖVP spielt auf Zeit“, sagte Yildirim. Doch die Verzögerungstaktik der ÖVP ist nicht aufgegangen. Der Ausschuss konnte auf unseren Druck hin tagen und hat sich für die Auslieferung von Kurz ausgesprochen. Der Nationalrat stimmte der Aufhebung von Kurz‘ Immunität ebenfalls zu.
Justiz kann Ermittlungen fortsetzen
Mit der Auslieferung kann die Justiz ihre Ermittlungen wieder aufnehmen und endlich weiter für Aufklärung sorgen. Denn klar ist für uns: Nicht bestellte Gefälligkeitsgutachten, wie Kurz eines in Auftrag gegeben hat, sondern die unabhängige Justiz hat zu entscheiden! Zuerst muss die Aufhebung noch im amtlichen Protokoll festgehalten werden, dann wird die Mitteilung an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) geschickt. Danach können die Ermittlungen in der Causa Kurz fortgesetzt werden.