Für Beibehaltung der Opcat-Kommission beim Landesvolksanwalt

Manuela Auer Bild: (c) Alexandra Serra

Gute Kontrolle und starke Transparenz beibehalten

Im morgigen Rechtsausschuss steht auch die Zukunft der Vorarlberger Opcat-Kommission zur Debatte. Dabei handelt es sich um jene Insititution, die Altersheime und Behinderteneinrichtungen auf Menschenrechtskonformität überprüft. Die Parteien der Landesregierung möchten die Kompetenz dafür dem Bund geben. Die SPÖ Vorarlberg ist hingegen dafür, dass die Kommission der Landesvolksanwaltschaft bestehen bleibt und die Arbeit der Bundesvolksanwaltschaft weiterhin ergänzt.

Derzeitige Kommission macht gute Arbeit

„Die derzeitige Opcat-Kommission macht gute Arbeit. Durch sie wurden etwa die Missstände in einem Lustenauer Pflegeheim vor zwei Jahren aufgedeckt. Es gibt keinen sinnvollen Grund, der Landesvolksanwaltschaft diese Kompetenz wegzunehmen“, sagt SPÖ-Pflegesprecherin Manuela Auer. Der Wert einer Kontroll-Institution vor Ort sei vor allem auch für die Bewohner*innen der Heime und deren Angehörige ein Vorteil.

Landes-Kommission ist wichtige Ergänzung zur Kontrolle durch Bund

Die weitere Handhabung durch die Landesvolksanwaltschaft wäre ein Garant für gute Kontrolle und starke Transparenz. Die letzten Jahre hätten gezeigt, dass das Land zu den weiteren Opcat-Kontrollen, die bereits jetzt von der Bundesvolksanwaltschaft durchgeführt werden, eine wichtige Ergänzung liefert.

Neuregelung würde Landtag schwächen

Mit der Abschaffung der Landes-Kommission an den Bund würde man daher die Kontrollmöglichkeiten des Vorarlberger Landtages schwächen. Auer: „Der Landesvolksanwalt berichtet dem Landtag viermal im Jahr von den Zuständen in den Heimen. Warum sollte der Landtag ein Interesse daran haben, auf diese Möglichkeit zu verzichten?“
Aus diesen Gründen wir die sozialdemokratische Fraktion im Rechtsausschuss dem Antrag auf eine entsprechende Änderung der Landesverfassung nicht zustimmen.