Der Nationalrat hat ein neues Corona-Gesetz beschlossen. Wir haben uns das Gesetz vorher genau angeschaut und wichtige Punkte durchgesetzt: So wird das Parlament in Zukunft stärker eingebunden und die Kontrollbefugnisse der Behörden wurden deutlich eingeschränkt.
Für die SPÖ ist klar: Statt koalitionsinternen Streitigkeiten zwischen ÖVP und Grünen ist es jetzt am wichtigsten, dass wir alles auf die Bewältigung der Gesundheits-, Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und sozialen Krise durch Corona ausrichten. Dafür ist es wichtig, dass der Bund Voraussetzungen schafft, dass auch die Länder als wichtige Mitstreiter im Kampf gegen die Corona-Krise je nach regionalen Gegebenheiten Maßnahmen zur Eindämmung des Virus treffen können. Das fordert auch der Wiener Bürgermeister Michael Ludwig. Klar ist aber auch: Dafür notwendige Gesetzesänderungen müssen mit Augenmaß getroffen werden und verfassungsrechtlich Hand und Fuß haben.
Neues Corona-Gesetz ist dringend notwendig
Eine neue Gesetzesgrundlage war dringend notwendig. Wir befinden uns in einer der größten Gesundheitskrisen seit 100 Jahren – und die ist noch nicht überstanden, die Infektionszahlen steigen wieder dramatisch. Das alte Gesetz, auf dessen Grundlage die Regierung bisher alle freiheitsbeschränkenden Maßnahmen getroffen hat, war schlecht. Der Verfassungsgerichtshof hat festgestellt, dass es keine rechtliche Grundlage für die von Türkis-Grün erlassenen Verordnungen gibt und den Gesetzgeber aufgefordert, das Gesetz zu reparieren. Denn es braucht eine solide, verfassungskonforme Grundlage, um Maßnahmen gegen die Pandemie treffen zu können. Auch die Länder brauchen mehr Möglichkeiten, um Maßnahmen zu setzen – besonders, wenn die Regierung von einem Chaos ins nächste stolpert.
Klar ist: Dieses Gesetz musste repariert werden. Denn:
- Das alte Gesetz bot keine ausreichende Basis für notwendige Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie.
- Es ließ der Polizei und den Behörden zu viel Spielraum bei Umsetzung und Kontrolle.
- Unsere Grundrechte wurden zu wenig geschützt, z.B. wenn es um privaten Wohnraum und das Privat- und Familienleben geht (z.B. „Ostererlass“).
- Es gab keinerlei Transparenzvorschriften für Beschränkungen durch die Behörden.
- Es bot keine ausreichende Handhabe für die Landeshauptleute, Maßnahmen je nach regionalen Gegebenheiten zu setzen.
Erreicht: Mehr Klarheit und Kontrolle
Wir haben das neue Corona-Gesetzespaket genau durchleuchtet und konstruktiv an der Verbesserung mitgearbeitet. Die von der SPÖ verlangte Begutachtung – die die ÖVP ursprünglich nicht wollte – war wichtig, denn es ist uns gelungen, dem ursprünglichen Entwurf „die Giftzähne zu ziehen“. Wir haben unsere Verantwortung wahrgenommen und bis zur letzten Minute eine neue gesetzliche Grundlage mit den Regierungsparteien ausgehandelt.
Verbesserungen – von der SPÖ durchgesetzt:
- Klare zeitliche Befristung des Gesetzes: Die Gesetze treten mit Ende Juni 2021 außer Kraft – nicht erst Ende 2021, wie es der Entwurf vorgesehen hatte. Und: Eine Verlängerung per Verordnung der Bundesregierung gibt es nur, wenn es die epidemiologische Situation erfordert.
- Stärkere Einbindung des Parlaments: Der Hauptausschuss des Nationalrats muss dringlichen Verordnungen innerhalb von vier Tagen zustimmen.
- Deutliche Einschränkung der behördlichen Kontrollbefugnisse: Es dürfen nur Unterlagen eingesehen werden, die mit der Einhaltung von Voraussetzungen und Auflagen nach diesem Bundesgesetz im Zusammenhang stehen und nicht alle, wie es ursprünglich vorgesehen war (betrifft etwa das Redaktionsgeheimnis).
- Zeitliche Maximalbegrenzungen für freiheitsbeschränkende Verordnungen: Ausgangssperre max. 10 Tage, Betretungsverbote max. 4 Wochen.
- Zustimmung der übergeordneten Behörde zu Verordnungen von Landeshauptleuten und Bezirkshauptmannschaften zu strengeren Maßnahmen notwendig.
- Es gibt jetzt eine gesetzliche Grundlage zur Ampel.
- Besserer Schutz privater Wohnräume vor behördlichen Eingriffen.
- Eine eventuelle Verlängerung des Corona-Gesetzes, das nun vorerst bis 30. Juni 2021 zeitlich befristet ist, muss durch das Parlament genehmigt werden.
- Die Arbeit der Corona-Kommission – und damit auch die Corona-Ampel – wird nun transparenter: Die Empfehlungen der Kommission mit den wesentlichen Begründungen müssen in Zukunft veröffentlicht werden.
- Es ist nun klar geregelt, dass auch im Falle von Ausgangsbeschränkungen persönliche Kontakte zu den engsten Bezugspersonen wie dem besten Freund oder etwa der Schwester, die nicht mehr im gleichen Haushalt wohnt, möglich sein werden.