Neue Zahlen: Unverhältnismäßig hohe Covid-Geldstrafen in Vorarlberg

SPÖ-Nationalratsabgeordneter Reinhold Einwallner
SPÖ-Nationalratsabgeordneter Reinhold Einwallner

SPÖ übt Kritik an Behörden und verlangt Aufklärung

Niemand zahlt mehr als die Vorarlberger: Hierzulande wurden besonders hohe Geldstrafen bei Covid-19-Verstößen verhängt. Das ergibt die aktuelle Beantwortung einer SPÖ-Anfrage an das Gesundheitsministerium. Betretungsverbote und zu geringe Mindestabstände: Dafür wurden die Vorarlberger mit insgesamt fast einer Million Euro bestraft. Das ist sowohl in absoluten Zahlen als auch pro Kopf die höchste Summe österreichweit (lediglich für Wien liegen keine Zahlen vor). Darauf weist SPÖ-Nationalratsabgeordneter und Sicherheitssprecher Reinhold Einwallner hin.

Behörden haben jegliches Augenmaß verloren

Einwallner findet klare Worte: „Die Vorarlberger haben sich mindestens genauso diszipliniert an die Regeln gehalten wie alle anderen. Wie kann es sein, dass die Vorarlberger Behörden derartig unverhältnismäßig vorgehen? Offenbar ist angesichts der Corona-Beschränkungen jedes Augenmaß verloren gegangen.“ Die Behörden sind nicht zum Bestrafen verpflichtet – auch eine Belehrung oder Verwarnung hätte vorerst genügt. Das sei in Vorarlberg aber wohl eher die Ausnahme gewesen, schlussfolgert Reinhold Einwallner: „Während man in den anderen Bundesländern eher auf Information der Bürger gesetzt hat, wurden sie in Vorarlberg sofort abgestraft. In einem demokratischen Rechtsstaat, der den Bürgern auf Augenhöhe begegnen sollte, ist eine solche Vorgehensweise schwer zu rechtfertigen.“

Überbordende Strafen untergraben Zustimmung zu wichtigen Maßnahmen

Wer derartig unverhältnismäßig vorgeht, schwäche das allgemeine Vertrauen in die Behörden und die Polizei, so Einwallner. Man könne daher nicht einfach zur Tagesordnung übergehen. Die Gründe für das „Ausreißen“ der Vorarlberger Strafsumme müssen evaluiert werden, sagt der SPÖ-Sicherheitssprecher. „Angesichts der Covid-Pandemie sind wir als Gesellschaft darauf angewiesen, dass sich zur Eindämmung des Virus alle an Maßnahmen und Verordnungen halten. Das erreichen wir aber nur dann, wenn es dazu eine breite Zustimmung gibt. Mit überbordenden Strafen, die niemand nachvollziehen kann, erreichen wir aber genau das Gegenteil. Diese Angelegenheit muss deshalb untersucht und aufgearbeitet werden“, sagt Einwallner.

Über eine Million Euro Strafzahlungen in Vorarlberg

Ein Bundesländer-Vergleich ergibt ein eindeutiges Bild: Bei Verstößen gegen das Betretungsverbot von öffentlichen Plätzen und dem Nichteinhalten von Mindestabständen (§3 Abs. 3 COVID-19-Maßnahmengesetz) wurden die Vorarlberger mit insgesamt 941.525 Euro bestraft. Die zweithöchste diesbezügliche Strafsumme wurde in Tirol ausgesprochen, doch dort liegt man bei insgesamt 443.288 Euro gerade einmal bei der Hälfte.

Auch bei den Strafzahlungen wegen Verstößen gegen das Epidemiegesetz (§40) wurden die Vorarlberger härter bestraft als alle anderen: In Summe mit 41.310 Euro, es folgen Kärnten mit 40.900 Euro und Tirol mit 32.660 Euro. Insgesamt beträgt die Summe aller diesbezüglichen Strafen in Vorarlberg fast eine Million Euro. Im Burgenland ist das mit 75.000 Euro nicht einmal ein Zehntel davon. Lediglich die Zahlen aus Wien liegen nicht vor – dass die Summe in Relation zur Einwohnerzahl aber ähnlich hoch ist, ist nicht anzunehmen.

Fehlerhafte Verordnungen waren nicht förderlich

Zumindest eine der Ursachen für die großen Unterschiede in den Bundesländern könnte in den fehlerhaften und rechtswidrigen Verordnungen des Gesundheitsministeriums und in der schlechten Kommunikationsstrategie Bundesregierung liegen, so Einwallner. „Die Bundesregierung hat fast täglich Pressekonferenzen veranstaltet, in der sie häppchenweise Neuerungen verkündete. Diese widersprachen nicht selten der geltenden Rechtslage. Gleichzeitig hat das Gesundheitsministerium rechtswidrige Verordnungen erlassen. Selbst Rechtsexperten haben sich schwergetan, hier noch den Durchblick zu behalten. Das alles war für die Bevölkerung nicht mehr nachzuvollziehen – und auch für eine klare Vorgehensweise der Behörden waren die fehlerhaften und schlechten Verordnungen sicher nicht förderlich.“

Aufschlüsselung aller Strafzahlungen nach Verordnung/Gesetz und Bundesländern

Gesamtsumme der gemäß § 3 Abs. 1 COVID-19-Maßnahmengesetz verhängten Geldstrafen:
Tirol: € 11.140,–
NÖ: € 19.410,–
Kärnten: € 175.330,–
Stmk: € 67.715,–
OÖ: € 45.980,–
Bgld: € 6.320,–
Salzburg: € 10.720,–
Vorarlberg: € 10.910,–
Vorläufig gesamt (ohne Wien): € 347.525,–
Gesamtsumme der gemäß § 3 Abs. 2 COVID-19-Maßnahmengesetz verhängten Geldstrafen:
Tirol: € 14.250,–
NÖ: € 29.000,–
Kärnten: € 21.100,–
Stmk: € 43.316,–
OÖ: € 15.690,–
Bgld: € 5.180,–
Salzburg: € 9.720,–
Vorarlberg: € 5.500,—
Vorläufig gesamt (ohne Wien): € 143.756,–
Gesamtsumme der gemäß § 3 Abs. 3 COVID-19-Maßnahmengesetz verhängten Geldstrafen:
Tirol: € 443.288,–
NÖ: € 410.513,–
Kärnten: € 146.900,–
Stmk: € 367.101,–
OÖ: € 253.832,50
Bgld: € 61.760,–
Salzburg: € 149.313,–
Vorarlberg: € 941.525,–
Vorläufig gesamt (ohne Wien): € 2.774.232,50
Gesamtsumme der auf Grundlage § 40 Epidemiegesetz verhängten Geldstrafen:
Tirol: € 32.660,–
NÖ: € 18.155,–
Kärnten: € 40.900,–
Stmk: € 8.450,–
OÖ: € 7.670,–
Bgld: € 985,–
Salzburg: € 8.350,–
Vorarlberg: € 41.310,–
Vorläufig gesamt (ohne Wien): € 158.480,–