Der Bundesrat hat mehrere Gesetzespakete, die von der Regierung ohne Begutachtung durch den Nationalrat gejagt wurden, zurückgewiesen. Aus guten Gründen: Es fehlen Transparenz, Klarheit und auch die Verfassungskonformität steht in Frage. „Wir wollen die Gesetze verbessern“, betont unser stv. Klubvorsitzender Jörg Leichtfried.
„Unzufriedenheit und Verunsicherung steigen in Österreich. Es kennt sich niemand mehr aus, was gilt und was nicht gilt“, kritisiert Leichtfried. „Milliardenhilfen werden zwar bekanntgegeben, aber niemand bekommt wirklich Geld.“ Große Unklarheiten gibt es auch, was Veranstaltungen und Versammlungen angeht, sagt Leichtfried.

Verhalten der Bundesregierung „zynisch“
Vor diesem Hintergrund ist es keine „zynische Sabotage“ des Bundesrates, aus inhaltlichen Gründen Einspruch gegen Gesetze zu erheben, die ohne Begutachtung „durch Ausschüsse geprügelt“ wurden und womöglich gesetzeswidrig sind. Zynisch ist hier vielmehr die „Drüberfahrmentalität“ und das „autoritäre Gehabe“ der Bundesregierung, die parlamentarische Fundamente angreift, sagt Leichtfried: „Uns geht es darum, Gesetze zu verbessern und dafür zu sorgen, dass in Zukunft eine ordentliche Gesetzgebung gemacht wird.“
Grundrechte wahren!
Die Einsprüche des Bundesrates gegen mehrere Nationalratsbeschlüsse sind „legitim und notwendig“ gewesen. „Warum gab es kein ordentliches Begutachtungsverfahren? Wieso wurde ohne Not aus dem Epidemiegesetz ein Dauerrecht gemacht? Warum wurde es nicht befristet?“, fragt Leichtfried. Außerdem fordert die SPÖ, dass im Epidemiegesetz klar definiert werden muss, was das „Zusammenströmen von Menschenmengen“ im Zusammenhang mit Versammlungen und Veranstaltungen genau bedeutet. Das dürfe nicht einer willkürlichen Entscheidung der Behörden überlassen werden, stellte Leichtfried klar. Die demokratischen Grundrechte aller BürgerInnen müssen gewahrt sein. „Wir wollen klar definiert haben, dass Veranstaltungen, die der demokratischen Willensbildung dienen, nicht eingeschränkt werden dürfen“, betont der stv. Klubvorsitzende.
Die SPÖ wird im Verfassungsausschuss folgende Abänderungsanträge zum Epidemiegesetz stellen mit vier wesentlichen Forderungen:
- Übliches Gesetzgebungsverfahren inklusive Begutachtung
- Kein Dauerrecht – sondern Befristung bis Ende des Jahres
- Klarheit in Bezug auf Versammlungsfreiheit
- Keine Technologien, die die Menschenwürde berühren (Tracking-Tools, Immunstatustechnologien) – SPÖ will Anonymisierung
Die SPÖ beantragt außerdem einen Diskriminierungsschutz von Menschen mit Behinderung im Gesetzespaket.
Die Gründe der Einsprüche der SPÖ im Bundesrat
Der Bundesrat hat insgesamt 4 Gesetzespakete an den Nationalrat zurückgewiesen. Hier die Gründe dafür im Überblick:
- Epidemiegesetz: Dauerrecht; kein übliches Gesetzgebungsverfahren; Versammlungsfreiheit in Gefahr; Technologien, die Menschenwürde berühren lehnt SPÖ ab.
- Freiwilligengesetz: Die SPÖ ist gegen einen Blankoscheck von 600.000 Euro – ohne zu wissen wohin dieses Geld geht. Es liegt die Vermutung nahe, dass hier über die Hintertür Tracking-Apps finanziert werden.
- Verwaltungsverfahren: BürgerInnen haben Recht auf persönlichen Kontakt mit der Behörde – gerade für ältere und Menschen mit Behinderung ist das relevant. Wir müssen den normalen Behördenbetrieb wiederherstellen. Videokonferenzen sollen nicht die Regel, sondern die Ausnahme bleiben.
- Finanzpaket: Keine Blankovollmacht für Finanzminister über mehrere Milliarden ohne inhaltliche Kriterien auf europäischer Ebene. Fehlende Transparenz, fehlende Klarheit.