Kanzler Kurz greift weiter die unabhängige Justiz in Österreich an, um von den Korruptionsvorwürfen rund um die Causa Casinos und den Eurofighter-Skandal abzulenken.
Der Kanzler versuchte nun, das Feuer zu löschen, das er selbst gelegt hat. Doch die „Aussprache“ mit Standesvertretern der Staatsanwaltschaft blieb ein ergebnisloses Ablenkungsspektakel. Die Ankündigung von Kurz, die Justiz mit mehr Geld auszustatten, ist zwar löblich – doch hätte das schon längst geschehen müssen. Wir SozialdemokratInnen fordern seit Jahren kürzere Verfahrensdauern und mehr Geld und Personal für die Justiz. Passiert ist nichts – obwohl die ÖVP seit 12 Jahren den Justizminister und noch länger auch den Finanzminister stellt. Im Gegenteil – unter Kurz schwarz-blauer Regierung wurden die Mittel sogar drastisch gekürzt und die Justiz systematisch ausgehungert. Auch heute gab es nur Ankündigungen und keine einzige konkrete Zahl.
Gerede von „rotem Netzwerk“ absurd
Auch das von der ÖVP verbreitete ominöse Papier aus dem Jahr 1997 und das Gerede von einem „roten Netzwerk“ in der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ist ein „unfassbares und gefährliches Spiel mit unserem Rechtsstaat und ein gezielter, von Zerstörungswut gelenkter Angriff auf die Unabhängigkeit der Justiz“, sagt SPÖ-Bundesgeschäftsführer Christian Deutsch. Er muss schon sehr unter Druck stehen, wenn er versucht, mit diesem Zettel ohne Aussagekraft nicht nur die SPÖ, sondern auch die Justiz in Misskredit zu bringen. „Dass man auch als RichterIn eine politische Gesinnung hat, ist das eine. Dass sie einen daran hindert, objektiv zu entscheiden oder gar durch politische Verantwortungsträger beeinflusst zu werden, ist jedoch eine ungeheuerliche Anschuldigung“, kritisiert der SPÖ-Bundesgeschäftsführer. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) besteht seit 2011, von 2008 bis 2019 stellte stets die ÖVP die JustizministerInnen, die auch die StaatsanwältInnen der WKStA ernannt haben. Dass jene ausgerechnet ein „rotes Netzwerk“ aufgebaut haben sollen, sei schlichtweg absurd, so Deutsch, wie auch der ehemalige Chef der WKStA, Walter Geyer, feststellt. Vielmehr geht es offensichtlich draum, die Untersuchung der Causa Casinos zu verhindern. Denn ausgerechnet die Untersuchungsgegenstände, die die ÖVP berühren, wurden von Schwarz-Grün im Geschäftsordnungsausschuss aus dem Antrag zum Ibiza-U-Ausschuss gestrichen.
Edtstadler und Pirker: Jüngste Beispiele für ÖVP-Postenschacher
Die ÖVP ist verantwortlich für die schlechte personelle Ausstattung der Justiz. Und für Postenschacher – das zeigt die Bestellung der jetzigen ÖVP-Ministerin Edtstadler zur Oberstaatsanwältin bei der Wirtschafts- und Korruptionsanwaltschaft, ohne dass sie dort je gearbeitet hat. Wir haben dazu eine parlamentarische Anfrage im Parlament eingebracht: War Edtstadler überhaupt qualifiziert für diese Stelle? Ist sie als freigestellte Staatsanwältin noch immer bei der WKStA? Blockiert sie damit eine dort so dringend benötigte Planstelle? Wir fordern Antworten zu dieser Postenbesetzung!
Ein weiterer Fall eines „Mascherlposten“ ist der des heutigen Chefs der Präsidialsektion im Justizministerium: Alexander Pirker war Anfang der 2000er-Jahre u.a. mit Johannes Frischmann, jetzt Kurz-Sprecher, im Vorstand der Jungen Volkspartei. 2012 kam er ins Kabinett der damaligen ÖVP-Justizministerin Beatrix Karl – und wurde zum stellvertretenden Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Graz ernannt, was zu einer Gehaltserhöhung führte. Bedingung für den Job: Er durfte die Stelle nie antreten. Rund 40 MitarbeiterInnen im Justizministerium richteten einen Protestbrief an die Ministerin, u.a. unterschrieb damals auch Karoline Edtstadler. Mehr dazu im „Standard“.
Verleumdung oder Unterlassung – Was jetzt, Herr Kurz?
Kanzler Kurz ist mit seinen Rundum-Attacken gegen die Justiz zu weit gegangen. Das könnte nun sogar persönliche Konsequenzen für ihn haben. Kurz hat beklagt, dass immer wieder sensible Sachen seitens der Justiz „geleakt“ werden. Heute sagte er, dass ihm zwei Journalisten berichteten, dass diese Akten von der WKStA bekommen haben. Damit unterstellt er den Staatsanwälten der WKStA, eine strafbare Handlung begangen zu haben. Das müsste Kurz zur Anzeige bringen. „Das Verbreiten von falschen Gerüchten ist Verleumdung. Das Nicht zur Anzeige-Bringen von strafbaren Handlungen ist Unterlassung. Was jetzt, Herr Kurz?“ Wir haben eine parlamentarische Anfrage an Kurz gerichtet:
