Mehr Fairness in der Arbeit

Flexibilität bei den Arbeitszeiten darf keine Einbahnstraße sein. Beide Seiten – ArbeitnehmerInnen wie ArbeitgeberInnen – müssen profitieren. Das ist eine Frage der Fairness.

Österreich ist EU-weit auf dem dritten Platz, was die Länge der tatsächlichen Arbeitszeiten betrifft. 2018 wurden rund 255 Millionen Mehr- und Überstunden von den ArbeitnehmerInnen geleistet. Jede 6. davon ohne Bezahlung oder Zeitausgleich! Die unbezahlte Mehrarbeit bedeutet einen Einkommensausfall von 1 Milliarde Euro und sie entspricht rund 25.000 Vollzeitarbeitsplätzen. Schwarz-Blau hat den ArbeitnehmerInnen in dieser Situation sogar noch den 12-Stunden-Tag aufgezwungen. Wir sagen: Es braucht bei der Arbeitszeit nicht mehr Rechte für die ArbeitgeberInnen, sondern vor allem für die ArbeitnehmerInnen.

Wir fordern Möglichkeiten zur flexibleren Arbeitszeitgestaltung im Sinne der ArbeitnehmerInnen.

  • Schutz vor überlangen Arbeitszeiten statt Freiwilligkeitsschmäh
    Wir sind für längere Arbeitszeiten nur ausnahmsweise und mit Schutz durch Gewerkschaft und Betriebsrat sowie mit ausreichender und gesicherter Bezahlung.
  • Rechtsanspruch auf Teilzeitphasen, die zum Leben passen
    Elternteilzeit, Altersteilzeit, Pflegeteilzeit können in bestimmten Lebensphasen für begrenzte Zeit sinnvoll bzw. notwendig sein. Die arbeitsrechtliche Ausgestaltung hinkt aber hinterher: Derzeit beruht die Flexibilität für ArbeitnehmerInnen weitgehend auf reinem Goodwill der ArbeitgeberInnen. Das ist ungerecht und gehört geändert! Wir fordern einen Rechtsanspruch auf Teilzeit für Kinderbetreuung, Pflege, Bildung und Alter.
  • Rechtsanspruch auf die 4-Tage-Woche
    Wir wollen, dass ArbeitnehmerInnen ein Recht darauf bekommen, ihre normale Arbeit auf vier statt auf fünf Wochentage aufzuteilen. Das bedeutet längere Freizeitblöcke (z.B. drei Tage Wochenende) und weniger Zeit im Stau oder im Zug am Weg zur bzw. von der Arbeit. Das ist gut für die Menschen, für die Familien und für das Klima.
  • Faire Erreichbarkeit der 6. Urlaubswoche
    Die Anforderungen an ArbeitnehmerInnen steigen stetig – siehe 12-Stunden-Tag. Zusätzliche Erholungsphasen sind gesamtgesellschaftlich sinnvoll, um den zunehmenden Ausfällen wegen Burn-outs etc. entgegenzuwirken. Die 6. Urlaubswoche steht derzeit im privaten Arbeitsrecht nur dann zu, wenn man die notwendigen 25 Jahre bei demselben Arbeitgeber verbracht hat. Wir wollen eine Zusammenrechnung aller Dienstzeiten aus Arbeitsverhältnissen für den Urlaubsanspruch = 6. Urlaubswoche nach 25 Arbeitsjahren für alle!

Mehr Infos hier in unserem Medienpapier.